Ein Dackel schaut neugierig aus einem offenen Umzugskarton.
Verbrauchertipps

Ihr Umzug mit der SVO

Die erste eigene Wohnung, ein Eigenheim, ein neuer Job oder auch einfach Lust auf einen Tapetenwechsel? Die Gründe für einen Umzug sind vielfältig. Damit Sie mit Strom, Erdgas und Wasser immer mit Ihrem Wunschtarif versorgt sind, hilft Ihnen die SVO auch beim Umziehen.

Umzugsservice

An- und Abmeldung

Einfach den Antrag ausfüllen und an kundenservice[at]svo.de oder per Post an uns zurück schicken.

Der Umzugsservice der SVO

  • Melden Sie sich möglichst frühzeitig vor dem Umzug an. Für die Anmeldung benötigt die SVO Ihre neue Adresse und Ihre neue Zählernummer.

  • Den Zählerstand in Ihrer neuen Wohnung lesen Sie bitte am Tag des Einzugs ab und teilen der SVO diesen gesondert mit.

  • Die SVO sendet Ihnen eine Auftragsbestätigung mit Infos zur Energielieferung in Ihrer neuen Wohnung.

Nutzen Sie hierzu das untenstehende Formular, um sich erstmals bei der SVO als neue Kundin oder als neuer Kunde anzumelden. 

Formular "Neu bei der SVO"

Wenn Sie Ihren Umzug nicht rechtzeitig melden, kann es passieren, dass weiterhin Verbrauch auf Ihren Namen läuft oder Sie automatisch in die gesetzliche Ersatzversorgung eingestuft werden. Diese ist meist teurer als Ihr regulärer Tarif. Melden Sie Ihren Umzug daher möglichst vor dem Einzug.

In vielen Fällen ist eine Anmeldung auch kurzfristig möglich – teilweise sogar am Tag des Einzugs. Entscheidend ist, dass Sie den Zählerstand korrekt erfassen und das Einzugsdatum angeben. Eine frühzeitige Meldung (ca. 14 Tage vorher) ist jedoch empfehlenswert.

Eine rückwirkende Ummeldung ist nur eingeschränkt möglich und hängt vom jeweiligen Netzgebiet ab. Je später die Meldung erfolgt, desto höher ist das Risiko von Abrechnungsproblemen. Melden Sie Ihren Umzug daher möglichst vor dem Einzug oder Auszug.

Ja. Strom ist immer verfügbar – auch ohne aktive Anmeldung. Erfolgt keine Vertragsmeldung, werden Sie automatisch der Grund- oder Ersatzversorgung zugeordnet. Diese Tarife sind in der Regel teurer als individuell gewählte Tarife.

In vielen Fällen können Sie Ihren bisherigen Strom- oder Gastarif an die neue Adresse mitnehmen. Voraussetzung ist, dass Ihr Anbieter dort verfügbar ist. Alternativ können Sie bei Ihrem Umzug auch einen neuen Tarif wählen.

Ein Umzug beendet Ihren Vertrag nicht automatisch. Wenn Sie den Anbieter wechseln möchten, sollten Sie sowohl den Umzug melden als auch die Kündigungsfristen Ihres aktuellen Vertrags beachten.

Ja. Strom und Gas werden technisch getrennt verwaltet. Auch wenn beide Verträge beim gleichen Anbieter bestehen, müssen die Zählerstände jeweils separat erfasst werden.

Sie benötigen:

  • Zählerstand am Auszugstag (alte Adresse)

  • Zählerstand am Einzugstag (neue Adresse)

Diese Werte bilden die Grundlage für Ihre Schluss- und Startabrechnung.

Melden Sie Ihren Auszug inklusive Zählerstand zum Übergabetermin. Andernfalls kann der Verbrauch bis zur offiziellen Abmeldung weiterhin auf Ihren Namen laufen.

Für die Ummeldung selbst ist in der Regel kein Upload des Mietvertrags erforderlich. Wichtig sind die korrekten Adressdaten, das Einzugsdatum sowie die Zählernummer.

Bei Wohngemeinschaften oder mehreren Vertragspartnern sollte festgelegt werden, wer Vertragspartner des Energieversorgers ist. Der Vertrag läuft auf eine Person.

Nach erfolgreicher Meldung erhalten Sie zeitnah eine Bestätigung. Die vertragliche Umstellung erfolgt zum angegebenen Einzugs- oder Auszugsdatum.

Nichts vergessen?

Ihre Checkliste für den Umzug

Keine Frage: Bei einem Umzug müssen Sie viele Dinge gleichzeitig bedenken. Damit Sie nichts vergessen, gibt es von der SVO eine praktische Checkliste für Ihren Umzug.

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