
Sicherer Heizungsstrom an Ihrem Standort
Kein eigener Heizstromvertrag? Für Standorte in der Stadt Celle sowie in den Landkreisen Celle und Uelzen stellt die SVO die gesetzlich vorgeschriebene Grundversorgung (§ 3 Nr. 22 EnWG) sicher.
Je nach Zählerart wird der Heizstrom separat oder zusammen mit dem Haushaltsstrom erfasst. Deshalb bietet die SVO passende Grundversorgungstarife für beide Varianten – abgestimmt auf Ihren Standort und Ihre Messung.
Heizungsgrundversorgung mit getrennter Messung
Heizungsgrundversorgung mit gemeinsamer Messung
Die SVO an Ihrer Seite
Die SVO ist der Energieversorger in den Landkreisen Uelzen und Celle sowie in der Stadt Celle. Unsere Kundenberater der SVO machen Ihnen gern ein individuelles Angebot - zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse.
Finden Sie hier Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Energiepreisbremsen - und was Sie jetzt für Ihr Unternehmen tun müssen.
Kontakt für Geschäftskunden
Telefon: + 49 (5141) 2196-2196
E-Mail: Geschaeftskunden@svo.de