
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Der § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) regelt, wie sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen künftig in das Stromnetz integriert werden – für mehr Netzstabilität und eine effizientere Stromnutzung.
Was ist eine steuerbare Verbrauchseinrichtung?
Dazu zählen z. B.:
🔌 Wallboxen zum Laden Ihres E-Autos
🔥 Wärmepumpen
☀️ Batteriespeicher
❄️ Klimageräte
Das bedeutet § 14a EnWG für Verbraucher
Der Gesetzgeber erlaubt Netzbetreibern, diese Geräte in bestimmten Situationen gezielt zu steuern – z. B. wenn das Netz stark ausgelastet ist. Als Gegenleistung bekommen Sie reduzierte Netzentgelte:
🧩 Modul 1 – Pauschale Netzentgeltreduzierung:
Sie bekommen eine pauschale Netzentgeltreduzierung pro Jahr. Dabei ist es egal, ob Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung zusammen mit dem Haushaltsstrom gemessen wird oder ob Sie einen 2. Zähler z.B. für Ihre Wärmepumpe haben.
⚙️ Modul 2 – Prozentuale Netzentgeltreduzierung:
Voraussetzung ist, dass die steuerbare Verbrauchseinrichtung über einen separaten Zähler gemessen wird. Für diesen Zähler wird der Netzarbeitspreis um 60% reduziert und der Netzgrundpreis entfällt komplett.
🔄 Modul 3 – Zeitvariable Netzentgelte:
Dieses Modul kann optional zum Modul 1 dazu gewählt werden. Voraussetzung ist, dass Sie über ein intelligentes Messsystem verfügen. In mindestens 2 Quartalen im Jahr gibt der Netzbetreiber vor, welche Tageszeiten der Niedrig-, Standard- und Hochlasttarifstufe zugeordnet werden. Wenn Sie zu netzdienlichen Zeiten verbrauchen, zahlen Sie nur einen sehr geringen Netzarbeitspreis, zu Hochlastzeiten entsprechend höhere Netzentgelte.
Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrem Netzbetreiber.
Und das Beste: Auch mit einem dynamischen Stromtarif nutzbar!
Sie nutzen zukünftig unseren dynamischen Tarif. Ihr intelligentes Messsystem ermöglicht es, den Stromverbrauch flexibel zu steuern – und gleichzeitig von stündlich wechselnden Preisen zu profitieren.
So können Sie künftig noch smarter laden, heizen oder kühlen – und dabei Geld sparen.